medizin-websites.de
Checkliste · 16 Min Lesezeit

BFSG für Praxiswebsites: Checkliste & Audit.

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Praxiswebsites. Wer Online-Terminbuchung anbietet, Selbstzahler-Leistungen verkauft oder interaktive Patient:innen-Services bereitstellt, ist betroffen. Dieser Artikel zeigt klar, was zu tun ist.

Von David Malewski, Gründer & Geschäftsführer, medizin-websites.de. Veröffentlicht am 11. Juni 2026

1. Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die B2C-Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA, plus EN 301 549 für ergänzende Anforderungen.

Geltungsbeginn: 28. Juni 2025. Aufsicht: Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sanktionen: Bußgelder bis 100.000 Euro je Verstoß, in schweren Fällen Untersagung der Dienstleistungserbringung.

2. Wer ist betroffen?

Eine Praxiswebsite ist betroffen, sobald sie eine der folgenden Funktionen anbietet:

  • Online-Terminbuchung (eigene Lösung, Doctolib, Samedi, Jameda-Integration).
  • Selbstzahler-Shop (Hyaluron, Aligner, IGeL-Pakete, ästhetische Behandlungen).
  • Kontaktformular für konkrete Behandlungs-Anfragen.
  • Rückruf-Service oder Symptom-Checker.
  • Telemedizin-Sprechstunde (Video-Call, App, Web-Schnittstelle).
  • Bezahlfunktion oder Rezept-Bestellung online.

Ausnahme: Kleinst-Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, die nur Dienstleistungen anbieten (nicht Produkte). Viele Einzelpraxen können sich darauf berufen, müssen es aber dokumentieren. Außerdem gilt die Ausnahme nicht für Online-Terminbuchung im B2C-Sinne. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

3. WCAG 2.2 AA für Praxen, was wirklich zählt

WCAG 2.2 hat 50 Erfolgskriterien auf Stufe AA. In der Praxis sind für eine Praxiswebsite rund 25 davon kritisch, der Rest selten relevant (z. B. Live-Audio-Untertitel). Vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen in einer Form verfügbar sein, die alle Nutzer:innen wahrnehmen können (Kontrast, Alt-Texte, Untertitel).
  • Bedienbar: Komponenten müssen mit Tastatur, Maus, Touch und assistiver Technologie bedienbar sein.
  • Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein (klare Sprache, konsistente Navigation, gute Fehlermeldungen).
  • Robust: Inhalte müssen auch von künftigen Browsern und Hilfstechnologien zuverlässig interpretiert werden.

4. 25-Punkte-Audit-Checkliste

Wahrnehmung

  • Textkontrast mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
  • Alt-Texte für alle inhaltlich relevanten Bilder (dekorative Bilder als alt="")
  • Untertitel für alle Videos, Transkripte für Audio-Inhalte
  • Keine reine Farb-Kodierung (Pflichtfelder zusätzlich mit Sternchen oder Label)
  • Text ohne Layout-Bruch bis 200 Prozent Zoom skalierbar

Bedienbarkeit

  • Komplette Tastaturbedienung ohne Mausnutzung möglich
  • Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen interaktiven Elementen
  • Skip-Link am Seitenanfang („Zum Inhalt springen")
  • Keine Tastaturfallen (Tab-Navigation kommt immer wieder heraus)
  • Animationen pausierbar oder unter 5 Sekunden
  • Klick-Flächen mindestens 24 x 24 Pixel, idealerweise 44 x 44

Verständlichkeit

  • Sprache im html lang-Attribut korrekt gesetzt
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Formular-Labels klar zugeordnet (label for-Attribut)
  • Fehlermeldungen verständlich, mit Korrektur-Hinweis
  • Pflichtfelder vor dem Absenden gekennzeichnet
  • Komplexe Begriffe (z. B. Fachwörter) erklärt oder verlinkt

Robustheit

  • Valides HTML ohne doppelte IDs
  • ARIA-Attribute nur wo nötig und korrekt eingesetzt
  • Custom-Komponenten haben passende ARIA-Rollen
  • Dynamische Inhalte (z. B. Toast-Meldungen) als aria-live announce
  • Modal-Dialoge fokussieren erstes Element, Trap-Fokus, Schließen mit Esc

Praxis-Spezifika

  • Online-Terminbuchung tastaturbedienbar, Screenreader-tauglich
  • PDF-Anamnesebögen taggiert und navigierbar
  • Erklärung zur Barrierefreiheit verlinkt im Footer

5. Erklärung zur Barrierefreiheit

Pflicht-Inhalt, jede betroffene Praxiswebsite braucht eine eigene Unterseite mit folgendem Aufbau:

  1. Geltungsbereich: für welche Website oder Anwendung gilt die Erklärung.
  2. Konformitätsstatus: vollständig konform, teilweise konform, nicht konform. Bei teilweiser Konformität: welche Inhalte nicht konform sind und warum (z. B. ältere PDFs vor 23. September 2018).
  3. Feedback-Mechanismus: Kontakt für Hinweise zu Barrieren (E-Mail oder Formular), Reaktionsfrist 6 Wochen.
  4. Durchsetzungsverfahren: Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes.
  5. Datum der Erklärung, Datum der letzten Prüfung.

Verlinkung der Erklärung im Footer, idealerweise neben Impressum und Datenschutz.

6. Bußgeld-Risiken und Aufsicht

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Verstöße können durch Beschwerden Betroffener, Verbraucherschutz-Verbände oder im Zuge von Prüfungen festgestellt werden. Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro je Verstoß. In der Praxis ist mit Aufforderung zur Nachbesserung als ersten Schritt zu rechnen, nicht mit Sofort-Bußgeld. Wer wiederholt nicht reagiert, ist anfällig.

Größere Reputations-Risiken sind oft Klagen von Verbraucherschutz-Verbänden (vzbv, Verbraucherzentralen), die öffentliche Aufmerksamkeit bringen. Ein bekanntes Beispiel-Verfahren würde für die Branche Präzedenzwirkung haben.

7. Übergangsfristen

  • Neue Dienstleistungen ab 28. Juni 2025: vollständige Konformität ab Tag 1.
  • Bestehende Dienstleistungs-Verträge mit Verbraucher:innen: bis 27. Juni 2030 Übergangsfrist (Bestandsschutz-ähnlich).
  • Bestehende Selbstbedienungsterminals: bis maximal 20 Jahre nach Inbetriebnahme.
  • PDFs auf Websites, die vor 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ausgenommen, wenn nicht für aktive Verwaltungs-Vorgänge nötig.

8. Tools zur Selbstprüfung

  • Lighthouse (in Chrome DevTools): Accessibility-Audit auf Knopfdruck, gute erste Indikation.
  • axe DevTools (Browser-Extension): tiefere automatische Tests.
  • WAVE (wave.webaim.org): visuelle Annotierung der Probleme.
  • PAC (PDF Accessibility Checker): kostenlos, prüft PDFs nach PDF/UA und WCAG.
  • Manuelle Tastatur-Tests: Maus weglegen, mit Tab durch die Seite navigieren, prüfen ob alles erreichbar und sichtbar fokussiert ist.
  • Screenreader-Tests: NVDA (Windows, kostenlos), VoiceOver (macOS/iOS, integriert), TalkBack (Android).

Automatische Tools finden 30 bis 50 Prozent der Probleme. Der Rest braucht manuelle Prüfung oder Audit durch Spezialist:innen.

9. Schritte zur Konformität

  1. Bestandsaufnahme: Lighthouse-Audit, axe-Scan, manueller Tastatur-Test, Screenreader-Stichprobe.
  2. Priorisierung: kritische Pfade zuerst (Online-Terminbuchung, Kontaktformular, Selbstzahler-Shop).
  3. Quick Wins: Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels, Fokus-Indikatoren.
  4. Strukturelle Anpassungen: ARIA wo nötig, Modal-Dialoge, Custom-Komponenten.
  5. PDFs: barrierefrei aufbereiten oder durch HTML-Formulare ersetzen.
  6. Erklärung zur Barrierefreiheit verfassen und im Footer verlinken.
  7. Feedback-Adresse einrichten (E-Mail-Postfach mit Routing zur richtigen Person).
  8. Jährlich neu prüfen und Erklärung aktualisieren.

Eine sauber konforme Website wirkt nicht nur rechtlich entlastend, sie liefert auch bessere SEO-Werte (klare HTML-Struktur, klare Sprache) und bessere Conversion (klare Formulare). BFSG-Konformität und Marketing-Qualität sind kein Widerspruch.

BFSG-Audit

Wir auditieren Ihre Praxis-Website auf BFSG-Konformität.

Lighthouse, axe, manuelle Prüfung, Screenreader-Test, Bericht mit priorisierten Empfehlungen. Festpreis ab 690 Euro.

Häufige Fragen

BFSG für Praxiswebsites, häufige Fragen.

Ist meine Praxiswebsite überhaupt vom BFSG betroffen?

Wahrscheinlich ja. Sobald die Website B2C-Dienstleistungen anbietet, fällt sie unter das BFSG. Online-Terminbuchung, Selbstzahler-Shop, Kontaktformular für Behandlungs-Anfragen, sogar das einfache Anzeigen von Leistungen mit Buchungs-Aufforderung reicht. Reine Visitenkarten-Websites ohne Interaktion bleiben außen vor, aber das ist die Ausnahme.

Welche Bußgelder drohen?

Bis zu 100.000 Euro je Verstoß, je nach Schwere. Aufsichtsbehörden in Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Bisher ist die Vollzugspraxis verhalten, das wird sich nach den ersten Verbraucherschutz-Klagen erfahrungsgemäß ändern.

Reicht es, einen Accessibility-Overlay einzubauen?

Nein. Overlays von Anbietern wie UserWay oder AccessiBe gelten in Fachkreisen und in Klagen in den USA als nicht ausreichend. Sie können sogar das Risiko erhöhen, weil sie echte Probleme verdecken. Konformität entsteht durch sauberes HTML, korrekte ARIA-Auszeichnung, ausreichende Kontraste, tastaturbedienbare Komponenten, nicht durch ein nachträgliches Script.

Was kostet eine BFSG-Anpassung?

Bei kleiner Bestandswebsite ohne strukturelle Mängel oft 500 bis 1.500 Euro (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Erklärung zur Barrierefreiheit). Bei größerer Website mit veralteter Technik schnell 3.000 bis 8.000 Euro. Bei Online-Terminbuchung oder Shop kann ein Komplett-Refactoring nötig sein.

Was ist mit PDFs auf der Website (Anamnesebogen, Aufklärungen)?

PDFs fallen unter das BFSG, wenn sie für die Inanspruchnahme der Dienstleistung notwendig sind (z. B. Anamnesebogen vor der Behandlung). Sie müssen barrierefrei sein, also taggiert, mit Lesereihenfolge, Alt-Texten für Bilder, navigierbar. Werkzeug: Adobe Acrobat Pro plus PAC-Prüfung.

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis-Hinweis auf der Website?

Nein, das ist keine BFSG-Anforderung. Was Sie brauchen, ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit als eigene Unterseite mit Pflichtangaben: Geltungsbereich, Konformitätsstatus, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren.

Kann eine Solo-Praxis selbst BFSG-konform werden?

Teilweise. Die rein inhaltliche Seite (Alt-Texte, klare Sprache, sinnvolle Überschriften-Struktur, vereinfachte Formulare) ist machbar. Technische Anpassungen (ARIA, Tastaturbedienung, Kontraste auf Komponenten-Ebene, Lighthouse-Audits) sind ohne Web-Know-how kaum sauber umzusetzen.

Foto von David Malewski

David Malewski · Gründer & Geschäftsführer, medizin-websites.de

David ist Gründer und Geschäftsführer von medizin-websites.de. Gemeinsam mit seinem Team aus Designer:innen, Entwickler:innen und SEO-Spezialist:innen setzt er Praxiswebsites für Arzt-, Zahnarzt- und Therapie-Praxen in ganz Deutschland um, über 40 Projekte zwischen Hamburg und München. Schwerpunkte: HWG-konformes Webdesign, Local SEO für Heilberufe und Recruiting-Strecken für MFA, ZFA und Therapeut:innen.

Veröffentlicht am 11. Juni 2026